Was ist das E-Rechnungs-Mandat in Belgien?
Ab 2026 wird Belgien die Verwendung von elektronischen Rechnungen für alle Business-to-Business-(B2B)-Transaktionen vorschreiben. Diese Regelung zielt darauf ab, die Steuereinhaltung zu verbessern und gleichzeitig Geschäftstransaktionen schneller, sicherer und vollständig digital zu gestalten.
Mit der neuen E-Rechnungsregelung:
- Papier- und PDF-Rechnungen sind nicht mehr gültig.
- Alle Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format versendet werden.
- Die Datenübertragung erfolgt über das Peppol-Netzwerk und in Übereinstimmung mit den festgelegten technischen Standards.
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Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen / Service Public Fédéral Finances
10+1 Jahre
Das E-Rechnungsmodell wird auf dem PEPPOL BIS 3.0-Standard basieren und die Erstellung, den Empfang sowie die Validierung elektronischer Rechnungen in einem strukturierten und automatisierten Format ermöglichen.
Das E-Reporting-Modell wird auf dem PEPPOL-5-Ecken-Netzwerk basieren, bei dem PEPPOL-Access-Points spezifische Steuerdaten elektronisch an ein zentrales Regierungsportal übermitteln.
Die elektronische Rechnung ist für B2G-Transaktionen mit den zentralen öffentlichen Verwaltungen und den föderalen öffentlichen Verwaltungen verpflichtend.
Ab dem 1. Januar 2026 wird Belgien ein verpflichtendes E-Rechnungsmodell für alle B2B-Transaktionen einführen, um die Steuereffizienz zu erhöhen und Steuerhinterziehung zu reduzieren.
Ab dem 1. Januar 2028 wird auch ein nahezu in Echtzeit arbeitendes E-Reporting-System verpflichtend sein.
Nicht verpflichtend
Zeitplan für die belgischen E‑Rechnungs‑Vorgaben
Wer ist betroffen?
Dieses Mandat gilt für alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen, die in Belgien tätig sind, einschließlich:
Kleine, mittlere und große Unternehmen
Ausländische Unternehmen, die Rechnungen nach Belgien ausstellen
Lieferanten, die Rechnungen an öffentliche Einrichtungen stellen
Wie Eaglessoft die Einhaltung erleichtert
Bei Eaglessoft bieten wir eine vollständig konforme, zuverlässige und skalierbare Lösung für das belgische E-Rechnungsmandat.
FRAGEN ZUR BELGISCHEN REGULIERUNG
Wenn Ihr Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an öffentliche Verwaltungen in Belgien liefert, sind Sie verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) gemäß den belgischen E-Rechnungsbestimmungen auszustellen.
Der Prozess folgt dem PEPPOL-Modell (Pan-European Public Procurement Online), das sicherstellt, dass alle Rechnungen auf sichere und standardisierte Weise übermittelt werden.
Die MERCURIUS-Plattform
Die belgische Bundesregierung betreibt eine zentrale Plattform namens MERCURIUS, die direkt mit dem PEPPOL-Netzwerk verbunden ist. Über diese Plattform können alle zentralen und dezentralen öffentlichen Stellen in Belgien E-Rechnungen von ihren Lieferanten empfangen.
Alternative Optionen
Obwohl MERCURIUS der Hauptkanal ist, haben einzelne öffentliche Verwaltungen die Möglichkeit, eine direkte Verbindung zum PEPPOL-Netzwerk herzustellen. Dies bietet ihnen Flexibilität bei der Verwaltung des Rechnungsempfangs, wobei die technischen Standards unverändert bleiben.
a — aber der Geltungsbereich der Verpflichtung hängt von der Region ab.
Derzeit ist die Ausstellung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) an öffentliche Verwaltungen in Flandern und Brüssel verpflichtend. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen an diese öffentlichen Stellen liefert, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format über das PEPPOL-Netzwerk senden muss.
In anderen Regionen, wie z. B. in Wallonien, befindet sich die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung noch im Gange, und es werden umfassendere Anforderungen erwartet, wenn Belgien ab 2026 seine landesweite B2B-E-Rechnungsregelung einführt.
Bedeutung für Unternehmen:
Wenn Sie mit öffentlichen Verwaltungen in Flandern oder Brüssel arbeiten, ist die E-Rechnung bereits pflichtig.
Für andere Regionen befindet sich die Umsetzung im Übergang, und Lieferanten sollten sich frühzeitig vorbereiten, um Compliance-Risiken zu vermeiden.


