Überblick: Frankreichs B2B‑E‑Rechnungsmandat
Frankreich führt im Rahmen seiner digitalen Steuerstrategie ein verpflichtendes B2B-E-Rechnungs- und E-Reporting-System ein. Die Reform zielt darauf ab, Papier- und PDF-Rechnungen durch standardisierte elektronische Formate zu ersetzen, um eine höhere Effizienz, Transparenz und Umsatzsteuerkonformität zu gewährleisten. Zusätzlich zur E-Rechnung werden Unternehmen verpflichtet, bestimmte Transaktionen wie B2C-Verkäufe und grenzüberschreitende Operationen zu melden, wodurch die Steuerbehörden eine bessere Übersicht erhalten und Betrug reduziert wird. Diese schrittweise Einführung wird den Rechnungsaustausch vereinfachen, Verwaltungskosten senken und die digitale Transformation für Unternehmen jeder Größe beschleunigen.
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Ministère de l’Economie, des finances et de la relance
DGFIP – Direction Générale des Finances Publiques
Wenn die Verpflichtung besteht, eine Rechnung 6 Jahre lang aufzubewahren, bewahren Aussteller und Empfänger sie häufig 10 Jahre lang auf. Dies liegt an den vielen unterschiedlichen Auslegungen der in den verschiedenen französischen Rechtskodizes festgelegten Spezifikationen.
Die DGFiP hat festgelegt, dass alle elektronischen Rechnungen – sowohl B2G als auch B2B – in den Formaten UBL, CII oder Factur‑X ausgestellt werden können.
Das neue elektronische Rechnungsmodell beinhaltet ein neues E‑Reporting‑System. Unternehmen müssen Daten im Zusammenhang mit internationalen B2C‑ und B2B‑Transaktionen über dieses neue System melden, das den gleichen Compliance‑Zeitplan wie die elektronische Rechnung einhalten wird.
B2G: Öffentliche Verwaltungen und ihre Lieferanten sind verpflichtet, elektronische Rechnungen über die staatliche E‑Rechnungsplattform Chorus Pro auszutauschen.
B2B: Französische Unternehmen werden verpflichtet, elektronische Rechnungen einzuführen. Die Plattform ChorusPro wird zum PPF (Portail Public de Facturation).
In Frankreich ist die Verwendung elektronischer Signaturen nicht zwingend vorgeschrieben.
Wichtige Umsetzungstermine
Akzeptierte Formate & Übermittlung
Frankreich unterstützt folgende strukturierte E‑Rechnungsformate gemäß EN 16931:
Rechnungen und E-Reporting-Daten werden über folgende Kanäle übermittelt:
Zertifizierte Partner-Digitalisierungsplattformen (PDPs), die von der französischen Steuerbehörde (DGFiP) akkreditiert sind
PEPPOL-Netzwerk oder E-Mail-Austausch, mit automatischer Konvertierung in konforme Formate
E-Reporting-Anforderungen
Zusätzlich zur E-Rechnung führt Frankreich ein verpflichtendes E-Reporting ein:
Warum frühzeitige Vorbereitung wichtig ist
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Bei Eaglessoft unterstützen wir Unternehmen dabei, die französische E-Rechnungs- und E-Reporting-Verpflichtung mit umfassenden Compliance-Lösungen zu meistern:
FRAGEN ZUR BELGISCHEN REGULIERUNG
Große (>5000 Mitarbeiter und Umsatz > 1,5 Mrd. €) und mittlere Unternehmen müssen ab dem 1. September 2026 E‑Rechnungen ausstellen können. Mittel‑ und Kleinunternehmen (<250 Mitarbeiter, Umsatz < 50 Mio. €) müssen ab 1. September 2027 E‑Rechnungen ausstellen.
Ja. Die DGFiP hat angekündigt, dass das öffentliche Portal PPF auf Datensammlung beschränkt sein wird. Unternehmen benötigen einen zertifizierten PDP, der den Austausch zwischen Käufer und Lieferant sowie das E‑Reporting erleichtert.
Es ist Frances Ansatz für verpflichtende E‑Rechnung mit fünf Partnern:
- Lieferant
- PDP des Lieferanten
- Öffentlicher Portal (PPF)
- PDP des Kunden
- Kunde
E-Rechnung ist der digitale Austausch von Rechnungsinformationen direkt zwischen den Software-Systemen von Lieferanten und Käufern. Im Gegensatz zu per E-Mail versendeten PDF-Rechnungen handelt es sich bei echten E-Rechnungen um strukturierte digitale Dokumente, die automatisch verarbeitet werden können, ohne dass eine manuelle Dateneingabe erforderlich ist.
Typischerweise enthalten E-Rechnungen standardisierte Datenformate, die alle wichtigen Informationen abdecken: Transaktionsdetails, Zahlungsbedingungen, Steuerberechnungen sowie Käufer- und Verkäuferinformationen — alles in einer Form, die von Computern sofort verstanden und verarbeitet werden kann.
Im französischen Rahmen gelten nur strukturierte Datenformate als rechtsgültige E-Rechnungen für steuerliche Zwecke. Die französische Steuerbehörde (DGFIP) hat mehrere Formate genehmigt, die über das öffentliche Rechnungsportal oder private Plattformen verarbeitet werden können, darunter:
UBL 2.1
UN/CEFACT CII
Factur-X
Später wurden auch Peppol BIS und EDIFACT hinzugefügt.
Wichtig: Ab 2027 werden traditionelle Papier-Rechnungen und einfache PDFs nicht mehr anerkannt. Unternehmen müssen strukturierte, maschinenlesbare Formate verwenden, die der europäischen Norm entsprechen, um in Frankreich rechtskonform Rechnungen stellen zu können.
Chorus Pro ist das zentrale französische Portal für die Verwaltung von E-Rechnungen im öffentlichen Sektor. Pagero ist seit 2016 mit Chorus Pro verbunden und sendet E-Rechnungen. Wir bieten einen einzigen Zugangspunkt zum System über PEPPOL, um E-Rechnungen zu empfangen und den Lebenszyklusstatus von Rechnungen im Auftrag von Chorus Pro zu übermitteln.
Alle Unternehmen in Frankreich sollten so bald wie möglich Maßnahmen ergreifen, um E-Rechnungs- und E-Reporting-Funktionen zu ermöglichen. Ab dem 1. September 2027 wird dies für alle Unternehmen verpflichtend sein.


