E-Rechnung & E-Compliance Lösungen: Peppol ERP Integration

🇱🇻 Lettlands E-Invoicing-Vorschriften: Verpflichtende Meldekanäle und Zeitplan (2026–2028)

Lettland hat offiziell neue Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung und Steuerberichterstattung eingeführt, die schrittweise zwischen 2026 und 2028 umgesetzt werden. Der neue Rahmen legt fest, wie E-Rechnungen übermittelt und an den lettischen Staatlichen Steuerdienst (SRS) gemeldet werden müssen.

Diese Reform ist Teil der umfassenderen Strategie Lettlands zur Digitalisierung der Mehrwertsteuer-Compliance und zur Angleichung an die E-Invoicing-Standards der Europäischen Union.



📅 Umsetzungszeitplan

Lettland führt die E-Invoicing-Pflichten in mehreren Phasen ein.

🔹 Phase 1 – 1. Januar 2026

Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung und Meldung gilt für:

  • B2G (Business to Government)
  • G2G (Government to Government)
  • G2B (Government to Business)

B2B-Transaktionen bleiben in dieser Phase freiwillig.

📌 Rechnungsdaten müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum an den SRS gemeldet werden.



🔹 Phase 2 – 1. Januar 2028

Die verpflichtende E-Rechnungsstellung wird auf inländische B2B-Transaktionen ausgeweitet.
Mit dieser Phase erreicht Lettland eine vollständige Abdeckung der elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen und privaten Sektor.



📑 Umfang der verpflichtenden E-Rechnungsstellung

Das lettische E-Invoicing-Mandat umfasst:

✅ B2G-Transaktionen
✅ G2G-Transaktionen
✅ G2B-Transaktionen
✅ B2B-Transaktionen (ab 2028)

❌ B2C-Transaktionen sind derzeit nicht verpflichtend.



🧾 E-Rechnungsformat und technische Standards

In Lettland ausgestellte E-Rechnungen müssen strukturierte Datenanforderungen erfüllen, darunter:

  • XML-basiertes strukturiertes Rechnungsformat
  • UBL 2.1-Standard
  • Peppol BIS Billing 3.0-Konformität

Diese Standards gewährleisten Interoperabilität und eine automatisierte Rechnungsverarbeitung innerhalb der Europäischen Union.



📡 Verpflichtende Melde- und Übermittlungskanäle

Lettland hat mehrere offizielle Kanäle für die Rechnungsübermittlung und -meldung definiert:

1. e-Adrese (Offizielles elektronisches Adresssystem)

  • Nationale staatliche Plattform
  • Ermöglicht automatische Meldung an die Steuerbehörden

2. Autorisierte Dienstleister

  • API- oder systembasierte Integration
  • Geeignet für ERP- und Buchhaltungssoftware

3. Weitere elektronische Methoden

  • EDI
  • E-Mail oder alternative digitale Übermittlungswege

Die Meldung muss über das Elektronische Deklarationssystem (EDS) des SRS erfolgen – manuell oder teilautomatisiert.

📌 Der gewählte Übermittlungskanal beeinflusst direkt die Meldepflichten.



🧾 Meldeanforderungen

Unternehmen müssen folgende Verpflichtungen erfüllen:

* Meldezeitraum: maximal 5 Arbeitstage

* Meldeverfahren:

    • Automatische Meldung über e-Adrese
    • API-basierte Meldung
    • Manuelle Meldung über das SRS-System


📘 Gesetzlicher Status

Lettland hat Entwürfe von Kabinettsverordnungen veröffentlicht, die technische und Meldeanforderungen festlegen. Die Gesetzgebung befindet sich derzeit in der öffentlichen Konsultationsphase und ist auf die EU-E-Invoicing-Initiativen sowie das ViDA-Rahmenwerk (VAT in the Digital Age) abgestimmt.



🔑 Wichtige Punkte auf einen Blick

📅 1. Januar 2026: Verpflichtende E-Rechnung für Transaktionen im öffentlichen Sektor
📅 1. Januar 2028: Verpflichtende B2B-E-Rechnung
📄 XML, UBL 2.1 und Peppol BIS Billing 3.0 erforderlich
📡 Mehrere Melde- und Übermittlungskanäle verfügbar
🇪🇺 Vollständig im Einklang mit der digitalen EU-Mehrwertsteuertransformation



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